Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Rees&Team GmbH, die nachfolgend auch als „Auftragnehmer“ bezeichnet wird, und dem Auftraggeber, sofern und soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkannt hat, finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die vertraglich vereinbarte Leistung vorbehaltslos ausführt.

2. Umfang des Beratungsauftrags

2.1 Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Schulungs- und/oder Beratungstätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Der Auftragnehmer leistet und schuldet auch keine rechts- oder steuerberatende Tätigkeit. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob und wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

2.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsdurchführung Sachverständiger oder freier Mitarbeiter mit den nötigen Fachkenntnissen bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Er hat diese bei der Auftragsdurchführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Erfüllung des Auftrags des Auftragnehmers sicherzustellen.

3.2 Der Auftraggeber hat alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen und Informationen so rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, dass der Auftragnehmer die entsprechenden Leistungen in der hierfür vorgesehenen Zeit erbringen kann. Sollten die benötigten Unterlagen und Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, verlängert sich die für die Leistungen des Auftragnehmers vorgesehene Zeit entsprechend.

3.3 Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

4. Loyalität, Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Zusammenarbeit auftreten und die die Auftragsausführung durch den Auftragnehmer beeinflussen können.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit von beauftragten Dritten und Mitarbeitern des Auftragnehmers zu verhindern.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Sofern und soweit der Auftragnehmer nur als Coaching- und Sparringpartner für die Erarbeitung und Umsetzung der Ziele des Auftraggebers tätig ist, unterliegt er keinen weitergehenden Auskunfts- und/oder Berichtspflichten.

5.2 Sofern und soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen, durch einen schriftlichen Bericht, der den wesentlichen Inhalt vom Ablauf und Ergebnis der Beratung wiedergibt.

6. Zahlungskonditionen

6.1  Fälligkeit: Alle Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

6.2 Zahlungsfrist: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

7. Schutz des geistigen Eigentums

7.1 Die Nutzung der vom Auftragnehmer bereitgestellten Schulungsunterlagen ist nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers zulässig. Eine Weitergabe an Dritte oder die Nutzung für eigene Schulungen ist untersagt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet durch von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden nur, sofern und soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

8.2 Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, sofern und soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien.

8.3 Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf max. EUR 200.000,00 begrenzt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftsumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann.

9. Stornierungsbedingungen für Workshops, Seminare und Coaching

9.1 Eine Stornierung von Workshops, Seminaren oder Coaching-Sitzungen durch den Auftraggeber muss schriftlich erfolgen.

9.2 Bei Seminaren und Workshops ist eine Stornierung bis zu 12 Wochen vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung weniger als 12 Wochen vor dem Termin wird das volle Honorar fällig.

9.3 Bei Coaching- oder Sparring-Sitzungen ist eine Stornierung bis zu 3 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung weniger als 3 Tage vor dem Termin wird das volle Honorar fällig.

9.4 Falls der Auftragnehmer den Termin aus wichtigem Grund absagen muss, wird ein Ersatztermin angeboten. Sollte dies nicht möglich sein, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.

10. Referenznutzung

10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber mit Namen und Logo als Referenz in Präsentationen, auf der eigenen Website sowie in sonstigen Marketingmaterialien zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

11. Reisekosten

11.1 Die Kilometerpauschale beträgt 1,00 EUR pro gefahrenem Kilometer. Bahnreisen werden in der 1. Klasse erstattet.

12. Handling Fee für Buchungen

12.1 Bei der Buchung von Tagungsräumen oder Hotels für den Auftraggeber erhebt der Auftragnehmer eine Handling Fee in Höhe von 10 % der Gesamtkosten der Buchung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

13. Rückgabepflichten bei Beendigung

13.1 Nach Beendigung des Vertrags sind auch digitale Kopien von vertraulichen Unterlagen zu löschen.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1 Für alle Ansprüche aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftrag von einem Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden ist.

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